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Stadt Bad Segeberg
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30.05.2018

 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Feststellung des Jahresabschlusses 2011 für den Eigenbetrieb Betreuung und Ausbildung

1. Eingeschränkter Bestätigungsvermerk
Für den Jahresabschluss 2011 liegt ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vor.

2. Feststellung der Prüfbehörde
Der Landrat des Kreises Segeberg hat mit Verfügung vom 27.03.2018 mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2011 in der geprüften Fassung unverändert festzustellen ist.

3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in Ihrer Sitzung am 08.05.2018 den Jahresabschluss in der geprüften Fassung festgestellt.

4. Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2011 sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegen in der Zeit vom 11.06.2018 bis 13.07.2018 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, im Zimmer 0.14 zur Einsichtnahme aus.

Der Text kann auch auf der Internetseite www.bad-segeberg.de, Stadt und Politik, amtliche Bekanntmachungen sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg eingesehen werden.


Bad Segeberg, 29.05.2018

Gez. Dieter Schönfeld                                                                                (LS)
Bürgermeister