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23.04.2015

Amtliche Bekanntmachung

des Eigenbetriebes für Betreuung und Ausbildung der Stadt Bad Segeberg

Feststellung des Jahresabschlusses 2010

  1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
    Für den Jahresabschluss 2010 liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vor.
  2. Feststellung der Prüfbehörde
    Der Landrat des Kreises Segeberg hat mit Verfügung vom 19.02.2015 mitgeteilt, dass der Jahresabschluss 2010 in der geprüften Fassung unverändert festzustellen ist.
  3. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
    Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in Ihrer Sitzung am 31.03.2015 den Jahresabschluss in der geprüften Fassung festgestellt.
    Der Jahresfehlbetrag 2010 von 896.345,95€ wird durch einen Verlustausgleich durch die Stadt Bad Segeberg verrechnet.
  4. Öffentliche Auslegung
    Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2010 sowie der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegen in der Zeit vom 27.04. bis 27.05.2015 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, im Zimmer 0.11 zur Einsichtnahme aus.

 

Der Text kann auch im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg eingesehen werden.


Bad Segeberg, 23.04.2015


gez. Dieter Schönfeld                                                         (LS)
Bürgermeister