Satzung der Stadt Bad Segeberg zur Aufhebung der Satzung für den Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung“ der Stadt Bad Segeberg
Aufgrund der §§ 4 und 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 27.09.2016 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Bad Segeberg für den Eigenbetrieb „Betreuung und Ausbildung“ der Stadt Bad Segeberg 01.01.1997 wird aufgehoben.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntgabe in Kraft.
Bad Segeberg, 20.02.2017
gez. Dieter Schönfeld (L.S.)
Bürgermeister