Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
2016_08_Rathaus_banner

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten RATHAUS

Mo - Fr    08:00 - 12:00 Uhr
Do           14:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten STANDESAMT

05.09.2013

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Aufgaben des Kulturbeauftragten

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Aufgaben der/des Kulturbeauftragten der Stadt Bad Segeberg

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 27.08.2013 folgende 1. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Aufgaben der/des Kulturbeauftragten der Stadt Bad Segeberg“ vom 02.07.2010 erlassen:

                                 Artikel I

Der § 3 Abs. 2 wird gestrichen.

                                Artikel II

Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Bad Segeberg, den 02.09.2013
L.S.                                                     gez.
                                                  Dieter Schönfeld
                                                   Bürgermeister