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22.09.2011

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg


Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 01.09.2011 beschlossen.

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet sowie in Papierform im Rathaus, Zimmer 2.16, zur Einsicht bereitgestellt.

Bad Segeberg, 07.09.2011
gez. Dieter Schönfeld
L.S.


Dieter Schönfeld
Bürgermeister

 

Satzung Zweitwohnsteuer (PDF, 31 kB)