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12.01.2024

Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflich-tigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Be-scheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.

Die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht be-reitgestellt:

http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

Ferner kann die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg


Bad Segeberg, 05.01.2024

gez. Toni Köppen L.S.
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer 2024