30.11.2012
I. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Bad Segeberg
I. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer .
Die vorstehende Nachtragssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung
am 13.11.2012 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet
sowie in Papierform im Rathaus, Zimmer 1.05, zur Einsicht bereitgestellt.
Bad Segeberg, 30.11.2012
gez.
Dieter Schönfeld
L. S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister