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18.04.2013

Zulassung der Wahlvorschläge Gemeindewahl am 26. Mai 2013



Bekanntmachung
der Stadt Bad Segeberg
über die Zulassung der Wahlvorschläge für die
Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.04.2013 die in der anliegenden Liste aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen (unmittelbare Bewerberinnen und Bewerber sowie Listenwahlvorschläge).
Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz; sie wohnen alle in Bad Segeberg.


Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge

Bekanntmachung der Listenwahlvorschläge

Liste unmittelbare Wahlvorschläge für Bekanntmachung




Bad Segeberg, den 15. April 2013
Der Gemeindewahlleiter
gez.
Dieter Schönfeld