Seiteninhalt
Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen
14.05.2012
Grundsteuer 2012
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 31.01.2012 die Hebesätze der Grundsteuer A
auf 350 v. H. und der Grundsteuer B auf 370 v. H. für das Kalenderjahr 2012 festgesetzt.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2011 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die
Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2012 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten
Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2011 veranlagten Höhe
festgesetzt.
Die Grundsteuer 2012 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten
Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2012 fällig.
für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch
gemacht haben, wird die Grundsteuer 2012 in einem Betrag am 01.07.2012 fällig. Sollten die
Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge)
werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuer-
pflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem
Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der
Stadt Bad Segeberg angefochten werden.
Bad Segeberg, 04.05.2012
L. S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister
]
