Quicknavigation

Home | Kontakt | Impressum | Sitemap | Stadtplan

Volltextsuche


Weitere Informationen

Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Abfallbeförderernummer beantragen


Zuständige Behörde:

Wasser-Boden-Abfall
Fachdienst Wasser-Boden-Abfall
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg Adresse in Karte anzeigen


Ansprechpartner:

Frau Svenja Jürgens
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg Adresse in Karte anzeigen
Telefon +49 4551 951 730
Fax +49 4551 951 99824
Raum Raum 711/B (Büro, Etage: 7)
Symbol E-Mail privat  Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Frau Christiane Asmus
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg Adresse in Karte anzeigen
Telefon +49 4551 951 524
Fax +49 4551 951 99824
Raum Raum 711/B
Symbol E-Mail privat  Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren



Herr Rüdiger Stadus
Hamburger Str. 30
23795 Bad Segeberg Adresse in Karte anzeigen
Telefon +49 4551 951 521
Fax +49 4551 951 99824
Raum Raum 710/B
Symbol E-Mail privat  Kontaktformular
Visitenkarte ins Adressbuch exportieren Ins Adressbuch exportieren


Leistungsbeschreibung

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

Firmen wie z.B. Handwerksbetriebe, die im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit erzeugte gefährliche Abfälle einsammeln und transportieren, benötigen keine Beförderernummer.


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Unteren Abfallentsorgungsbehörden), in dem/der der Abfallbeförderer seinen Betriebssitz hat.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Formlose Antragsunterlagen mit genauen Angaben zur Firmenbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.


Rechtsgrundlage

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren