Weitere Informationen
Seiteninhalt
Abfallbeförderernummer beantragen
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Leistungsbeschreibung
Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.
Firmen wie z.B. Handwerksbetriebe, die im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit erzeugte gefährliche Abfälle einsammeln und transportieren, benötigen keine Beförderernummer.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Unteren Abfallentsorgungsbehörden), in dem/der der Abfallbeförderer seinen Betriebssitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formlose Antragsunterlagen mit genauen Angaben zur Firmenbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren“
