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"Frei-Parken-Plakette" für CO2-arme Kraftfahrzeuge

Leistungsbeschreibung

Quelle: Redaktion Stadt Kiel

In der Landeshauptstadt Kiel können Sie als Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges mit einem CO2- Ausstoß bis zu 120 g/km auf öffentlich gewidmeten und bewirtschafteten Parkplätzen zeitlich befristet vergünstigt oder kostenfrei parken.


An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kiel.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Der CO2- Ausstoß Ihres Kraftfahrzeuges ergibt sich aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld V.7) oder aus der sogenannten EWG – Übereinstimmungsbescheinigung oder einer auf das Fahrzeug bezogenen gesonderten Bescheinigung von Herstellern oder Generalimporteuren. Darüber hinaus geben auch Gutachten amtlich anerkannter Kfz-Sachverständiger oder anerkannter Kfz-Prüfingenieure Auskunft über den CO2- Ausstoß eines Kraftfahrzeuges. Einer dieser Nachweis ist vorzulegen.


Welche Gebühren fallen an?

Es wird eine einmalige Gebühr i. H. v. 5,00 € erhoben.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die "Frei-Parken-Plakette" gilt für drei Jahre.


Rechtsgrundlage
  • § 6 a, Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
  • § 1 der Landesverordnung über Parkgebühren (ParkGebV SH)