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Ausbildungsförderung - BAföG (Studierende, Schülerinnen, Schüler, Auszubildende)
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner:
Leistungsbeschreibung
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Individuelle Ausbildungsförderung wird für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung gewährt, wenn der / dem Auszubildenden die für ihren / seinen Lebensunterhalt und ihre / seine Ausbildung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausführung dieses Bundesgesetzes wurde vom Land auf die Ämter für Ausbildungsförderung sowie auf das Studentenwerk Schleswig-Holstein übertragen.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Studentenwerk Schleswig-Holstein, sofern Sie studieren,
- an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG wird von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird; frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den Zusatzleistungen in Härtefällen (gemäß § 14a BAföG) sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuuungszuschlag, gemäß § 14b BAföG) und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Anträge / Formulare
Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
