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    • Straßenreinigung im Winter

    Nun ist der Winter auch kalendarisch angekommen -es ist also an der Zeit, auf die besonderen Pflichten zur Straßenreinigung hinzuweisen.


    Durch die nun gerade von den Kindern sehnlichst gewünschte "weiße Pracht" ändern sich auch ein wenig die von den Bürgerinnen und Bürgern vorzunehmenden Tätigkeiten im Bereich der Straßenreinigung.

    Für die Beseitigung von Eis und Schnee auf den von den Bürgerinnen und Bürgern zu reinigenden Straßenteilen sind abstumpfende Stoffe, wie z.B. Kies, Sand oder Splitt zu verwenden. Nur wenn diese Mittel nicht erfolgreich sind, dürfen ausnahmsweise Auftausalze mit beigemischt werden. Die ausschließliche Verwendung von Auftausalzen ist, auch aus Gründen des Umweltschutzes, nicht zulässig.

    Nach 20.00 Uhr entstehendes Glatteis ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages, das in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr entstehende Glatteis so oft wie erforderlich unverzüglich zu beseitigen; dieses gilt auch für die Glätte, die durch festen Schnee entstanden ist.

    Schnee ist in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall zu entfernen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee ist bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.
    Die Gehwege sind dabei in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen. Bei Straßen ohne Gehweg, verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen ist ebenfalls ein Weg am Rand der Verkehrsfläche in einer für den Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte zu streuen.

    In diesem Zusammenhang weist auch Bürgermeister Dieter Schönfeld darauf hin, dass gerade im Winter der Freihaltung der Feuerlöschhydranten eine besondere Bedeutung zukommt.
    Bei Brandeinsätzen ist es allein aus Zeitgründen enorm wichtig, dass die vorhandenen Hydranten funktionsfähig und jederzeit zugänglich sind. Zeitverluste für die Feuerwehr, die sich aus dem Freimachen der Hydranten ergeben, können fatale Auswirkungen bei der rechtzeitigen Brandbekämpfung mit sich ziehen.
    Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen sich Hydrantenanschlüsse im zu reinigenden Gehweg- bzw. Straßenbereich befinden, sind hier besonders aufgefordert, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
    Einen ebenerdig eingebauten Hydrantenanschluss erkennt man an der ovalen Form – ferner ist die aus Metall bestehende Abdeckplatte mit dem Wort "Hydrant" beschriftet.

    Der komplette Text der Straßenreinigungssatzung kann unter der Internetadresse www.badsegeberg.de ( "Rathaus"  "Ortsrecht") abgerufen werden; weitere Auskünfte erhalten Sie im Rathaus unter den Telefonnummern 964310 und 964311.
     
    http://www.bad-segeberg.de
    erstellt am 23.12.2009

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