-
Bebauungspläne liegen im Rathaus aus !
Der Bebauungsplan Nr. 86 "Dorfstraße" und der Bebauungsplan Nr. 63 B für das "Wohngebiet Nelkenweg" liegen im Rathaus der Stadt Bad Segeberg öffentlich aus.
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat im November 2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 beschlossen, um hiermit die Ansiedlung einer "Mehrgenerationen-, Sozial- und Ausbildungseinrichtung" des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) zu ermöglichen.
Die Bauleitplanung sieht die Errichtung eines modernen Verwaltungsgebäudes im Bereich der jetzigen Halle Dorfstraße 37 vor. Untergebracht werden sollen hier außerdem vielfältige Nutzungen und Projekte, wie z.B. Seniorenbetreuung, Fahrdienst, Hausnotruf, Ausbildungsangebote für den Katastrophenschutz und auch die Einsatzfahrzeuge des ASB. Die rückwärtigen Freiflächen sollen zudem für Ausbildungs- und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Hierzu zählen u.a. Nutzungen wie Zeltlager, Kletterpark und Hundeübungsplatz.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 ("Dorfstraße") der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet "südlich der Dorfstraße, nördlich der Grünflächen Wischhof und des Sportplatzes der Heinrich-Rantzau-Schule, östlich der Bebauung Dorfstraße 39 und westlich der Bebauung Wischhof 2 – 16" liegt nun vor und wird auf der Grundlage des § 3 (2) des Baugesetzbuches, zusammen mit der Begründung und aller für die Planung relevanten Gutachten und Untersuchungen, vom
in der Abteilung Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9 während folgender Zeiten:
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben.
Zeitgleich liegt der Bebauungsplan Nr. 63 (Teilbereich B) der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet westlich des Nelkenweges, östlich der Kreisberufsschule, südlich der Bebauung Burgfeldstraße und nördlich des Parkplatzes der Kreisberufsschule (Wohngebiet Nelkenweg) im Bad Segeberger Rathaus öffentlich aus.
Diese Bauleitplanung dient der Entwicklung des "Wohngebietes Nelkenweg". Aufgrund von Planänderungen wurde die erneute Auslegung erforderlich; hier können Stellungnahmen in dem o.g. Zeitraum nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Die Bauleitplanung sieht die Errichtung eines modernen Verwaltungsgebäudes im Bereich der jetzigen Halle Dorfstraße 37 vor. Untergebracht werden sollen hier außerdem vielfältige Nutzungen und Projekte, wie z.B. Seniorenbetreuung, Fahrdienst, Hausnotruf, Ausbildungsangebote für den Katastrophenschutz und auch die Einsatzfahrzeuge des ASB. Die rückwärtigen Freiflächen sollen zudem für Ausbildungs- und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Hierzu zählen u.a. Nutzungen wie Zeltlager, Kletterpark und Hundeübungsplatz.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 ("Dorfstraße") der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet "südlich der Dorfstraße, nördlich der Grünflächen Wischhof und des Sportplatzes der Heinrich-Rantzau-Schule, östlich der Bebauung Dorfstraße 39 und westlich der Bebauung Wischhof 2 – 16" liegt nun vor und wird auf der Grundlage des § 3 (2) des Baugesetzbuches, zusammen mit der Begründung und aller für die Planung relevanten Gutachten und Untersuchungen, vom
2. Juni 2010 bis einschließlich 2. Juli 2010
in der Abteilung Bauen und Umwelt im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9 während folgender Zeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr,
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr und Freitag 8.00-12.30 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr und Freitag 8.00-12.30 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben.
Zeitgleich liegt der Bebauungsplan Nr. 63 (Teilbereich B) der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet westlich des Nelkenweges, östlich der Kreisberufsschule, südlich der Bebauung Burgfeldstraße und nördlich des Parkplatzes der Kreisberufsschule (Wohngebiet Nelkenweg) im Bad Segeberger Rathaus öffentlich aus.
Diese Bauleitplanung dient der Entwicklung des "Wohngebietes Nelkenweg". Aufgrund von Planänderungen wurde die erneute Auslegung erforderlich; hier können Stellungnahmen in dem o.g. Zeitraum nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Home






TEXTVERSION