Dienstleistungen / Genehmigungen/ Bescheinigungen
Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
motorsportliche Veranstaltungen,
Radrennen, Mannschaftsfahrten und ...