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Stadt Bad Segeberg
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27.05.2020

Erstattung von Elternbeiträgen

Die Kitas in Schleswig-Holstein sind aufgrund eines Erlasses der Landesregierung seit 16. März geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Seitdem gibt es nur eine Notbetreuung für Kinder von Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind.
Die Stadt Bad Segeberg wird für die städtischen Kindertageseinrichtungen ebenfalls für den Monat Juni die Elternbeiträge nicht einziehen. Eltern, die per Überweisung zahlen, können die Überweisung für den Monat Juni aussetzen. Die Entscheidung kann nur für die städtischen Einrichtungen (Kita Christiansfelde, das Krippenhaus und die Mühlenkita) getroffen werden. Die freien Kita-Träger müssen selbst über den Verzicht auf Beiträge entscheiden. Allerdings hat die Stadt Bad Segeberg allen freien Trägern im Zuständigkeitsbereich angeboten, bis zum Zahlungsfluss des Soforthilfeprogramms, in Vorleistung zu gehen und die ausgefallenen Einnahmen zu übernehmen, sofern auch weiterhin die gesamten Personalkosten vom Einrichtungsträger getragen werden.

Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes: Bürgermeister Dieter Schönfeld, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg