Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung der Stadt Bad Segeberg
Für das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet südlich des Anny-Schröder-Weges und östlich der Kreisstraße 7 (Aldi- und Edeka-Markt) möchte ich die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Interessierten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der „Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) unterrichten. Es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Ihnen wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) findet statt am
Montag, den 31. Juli 2017 um 18:00 Uhr
im Raum 1.19 des Rathauses der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9
Anregungen zu dem Entwurf können während des Termins vorgebracht werden.
Bad Segeberg, 10. Juli 2017
Stadt Bad Segeberg
L.S.
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister