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11.11.2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2014

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2014


Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 07.10.2014 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt: www.badsegeberg.de, „Stadtleben“ „Rathaus“ „Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen“.

Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 1.07.
 
Bad Segeberg, 10.11.2014
gez.                                                                   L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister

1 Nachtragshaushaltssatzung