25.03.2013
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2013
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2013
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.01.2013 be-schlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.badsegeberg.de, „Stadtleben“ „Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 1.07.
Bad Segeberg, 19.03.2013
gez. Dieter Schönfeld (L.S.)
Bürgermeister