Artikel I
§ 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg wird um folgenden Satz ergänzt:
„Sie oder er vertritt die Stadt in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist."
Artikel II
Diese 5. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung der Landrätin des Kreises Segeberg vom 22.05.2013 erteilt.
Bad Segeberg, den 29.05.2013
L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister