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03.06.2013

5. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 30.04.2013 und mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Segeberg folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.06.2005 erlassen:

 

Artikel I

§ 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg wird um folgenden Satz ergänzt:
„Sie oder er vertritt die Stadt in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist."


Artikel II

Diese 5. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung der Landrätin des Kreises Segeberg vom 22.05.2013 erteilt.

Bad Segeberg, den 29.05.2013
L.S.

Dieter Schönfeld
Bürgermeister