Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
2016_08_Rathaus_banner

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten RATHAUS

Mo - Fr    08:00 - 12:00 Uhr
Do           14:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten STANDESAMT

01.10.2014

6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 14.12.2001

6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 14.12.2001

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4
und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein –KAG-
wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 09.09.2014
folgende 6. Nachtragssatzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren einschließlich der Gebührentabelle vom 30.04.2013 wird wie folgt geändert:

Tarifstelle 3 der Gebührentabelle wird wie folgt ergänzt:

Fotokopien je DIN A 4 1,00 €

Die Tarifstelle 25 erhält folgende Fassung:

Erteilung einer Löschungsbewilligung 30,00 €

Ausgenommen sind Löschungsbewilligungen von
- Rückauflassungsvormerkungen oder
- Vorrangseinräumungen, die als Dienstleistung im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen erstellt werden und
- Grundpfandrechten wie z.B. Hypotheken

Artikel 2

Diese 6. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bad Segeberg, den 22.09.2014 Stadt Bad Segeberg

 

L.S. gez.


Dieter Schönfeld
Bürgermeister