Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4
und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein –KAG-
wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 09.09.2014
folgende 6. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren einschließlich der Gebührentabelle vom 30.04.2013 wird wie folgt geändert:
Tarifstelle 3 der Gebührentabelle wird wie folgt ergänzt:
Fotokopien je DIN A 4 1,00 €
Die Tarifstelle 25 erhält folgende Fassung:
Erteilung einer Löschungsbewilligung 30,00 €
Ausgenommen sind Löschungsbewilligungen von
- Rückauflassungsvormerkungen oder
- Vorrangseinräumungen, die als Dienstleistung im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen erstellt werden und
- Grundpfandrechten wie z.B. Hypotheken
Artikel 2
Diese 6. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bad Segeberg, den 22.09.2014 Stadt Bad Segeberg
L.S. gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister