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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg - Grundsteuer 2010

Grundsteuer 2010

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 9.02.2010 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 330 v. H. und der Grundsteuer B auf 350 v. H. für das Kalenderjahr 2010 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2009 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2010 verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2009 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2010 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2010 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2010 in einem Betrag am 1.7.2010 fällig. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) werden Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Bad Segeberg angefochten werden.

Bad Segeberg, 06.04.2010

L. S.
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister