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04.02.2011

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg


6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung
–EntschVO-) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 14.12.2010 folgende 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern erlassen:

Artikel 1

In § 1 wird folgende Tarifstelle eingefügt:

q) Die/der Behindertenbeauftragte 50,00 € monatlich

Artikel 2

Die 6. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

Bad Segeberg, den
Stadt Bad Segeberg

 
 
Dieter Schönfeld
Bürgermeister