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05.04.2011

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg


2. Nachtragssatzung über die Erhebung von Marktstandgebühren in der Stadt Bad Segeberg


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. S. 789) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10. Januar 2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S. 362) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 15.03.2011 folgende Nachtragssatzung über   die Erhebung von Marktstandgebühren in der Stadt Bad Segeberg erlassen:
 
 
§ 4 (1) erhält folgende Fassung

 
Die Marktstandgebühr bemisst sich auf


a)      Jahrmärkten
1.      Für Geschäfte aller Art pro Tag und m²                          0,70 €uro
          mindestens jedoch                                                       4,20 €uro
     
übersteigt der eingenommene Raum 20m², so werden für jeden weiteren m² nur 0,30 €uro berechnet.
 
2.      Für abgestellte Fahrzeuge deren Verbleib auf dem Marktplatz von der Marktaufsicht genehmigt wird, ist ein tägliches Standgeld zu zahlen          und zwar 
je Fahrzeug 4,20 €uro.
 
b)      Wochenmärkte
Für die Benutzung des Platzes zum Verkauf
der zugelassenen Gegenstände des Wochenmarktverkehrs
 
je laufendem Meter Frontlänge und Markttag                       2,20 €uro
mindestens jedoch                                                                6,60 €uro

Diese Änderung tritt zum 01.04.2011 in Kraft.
 
Bad Segeberg, den 29.03.2011
 
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
 
gez.
Dieter Schönfeld