04.09.2012
Bekanntmachung des Zweckverbandes Mittelzentrum
Ordnungsprüfung beim Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat aufgrund der Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetztes in der Fassung 28.02.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 129) beim Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt eine Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2005 bis 2009 vorgenommen.
Das Vorliegen des Prüfungsberichtes wird hiermit gemäß § 7 Absatz 5 des Kommunalprüfungsgesetzes bekanntgemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Bericht während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, Zi.-Nr. 1.16, zur Einsichtnahme ausliegt.
Bad Segeberg, den 27.08.2012
Zweckverband Mittelzentrum
LS Bad Segeberg-Wahlstedt
-Der Verbandsvorsteher-
gez. Dieter Schönfeld
Dieter Schönfeld
-stellv. Verbandsvorsteher-