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30.11.2012

I. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer


Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Bad Segeberg

I. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer .
Die vorstehende Nachtragssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung
am 13.11.2012 beschlossen.

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet
sowie in Papierform im Rathaus, Zimmer 1.05, zur Einsicht bereitgestellt.

Bad Segeberg, 30.11.2012

gez.
Dieter Schönfeld
L. S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister