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05.04.2013

Sperrung der Backofenwiese (Hubschrauberlandeplatz und Parkplatz) am 09.05.2013 (Himmelfahrt) am Großen Segeberger See


Bekanntmachung
des Bürgermeisters der Stadt Bad Segeberg

Sperrung der Backofenwiese (Hubschrauberlandeplatz und Parkplatz) am 09.05.2013 (Himmelfahrt) am Großen Segeberger See
In Abstimmung mit dem Polizeirevier Segeberg, treffe ich gemäß der §§ 174 in Verbindung mit 176 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit als zuständige Ordnungsbehörde folgende Anordnung:
1. Die Backofenwiese (Hubschrauberlandeplatz und Parkplatz –Flurstücke 14/0 und 15/0 tlw., beide Flur 5, Gemarkung Segeberg) werden am 09.05.2013 (Himmelfahrt) gesperrt. Die Lage des gesperrten Gebietes ergibt sich aus der umrandeten Fläche in der beigefügten Karte.

Lageplan Backofenwiese


Für diese Anordnung ordne ich die sofortige Vollziehung gem. § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an.
Begründung:
Rechtsgrundlagen (jeweils in der aktuellen Fassung):
- Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in der Fassung vom 02.06.1992 (GVOBl. 1992 S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2012 (GVOBl. S. 749)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577

Begründung der getroffenen Anordnung:
Am Himmelfahrtstag sind viele feiernde Menschen tlw. mit Bollerwagen, Grills etc. im Stadtgebiet der Stadt Bad Segeberg unterwegs. Innerhalb dieses Stadtgebietes werden von den sogenannten Vatertagstourern viele Plätze zum Verweilen genutzt. Dort werden dann Grills, Klappstühle etc. aufgebaut.
Sofern im Rahmen dieser Vatertagstouren auch der Hubschrauberlandeplatz und der Parkplatz der Backofenwiese zum Verweilen genutzt werden würden, stünden diese Flächen nicht mehr als Hubschrauberlandeplatz bzw. Parkplatz zur Verfügung. Es wäre nur mit hohem personellem Aufwand möglich, bereits im Vorwege das Verweilen dort zu unterbinden.
Würde nur der Hubschrauberlandeplatz, nicht jedoch auch der angrenzende Parkplatz gesperrt werden, bestünde die Gefahr, dass beim Start oder beim Landeanflug des Hubschraubers durch die verursachte Windstärke der Rotorblätter, leichtere unbefestigte Gegenstände, wie z.B. Grills, durch die Luft gewirbelt werden, die dann Personen verletzen oder andere Gegenstände beschädigen könnten.
Um eine zeitnahe Hilfe durch den Rettungshubschrauber sicherzustellen, wird die Nutzung des Hubschrauberlandeplatzes und des Parkplatzes auf der Backofenwiese an diesem Tag untersagt.
 
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten. Es kann nicht hingenommen werden, dass durch das evtl. Einlegen eines Rechtsbehelfes die aufschiebende Wirkung eintritt und damit eine Nutzung der Backofenwiese durch den Rettungshubschrauber an diesem Tag verhindert bzw. nur zeitverzögert möglich ist.
Das Privatinteresse an einer Nutzung der Backofenwise zum Feiern hat hier hinter dem öffentlichen Interesse an der Sicherstellung einer notärztlichen Versorgung zurückzustehen.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder während der Besuchszeiten mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg eingelegt werden. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Landrätin des Kreises Segeberg, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg eingelegt wird.
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) keine aufschiebende Wirkung. Daher sind die angeordneten Maßnahmen auch dann zu beachten, wenn gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt wird.
Auf Antrag kann das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, 24837 Schleswig, gemäß § 80 Absatz 5 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen bzw. anordnen. Ist der Verwaltungsakt schon vollzogen, so kann das Gericht die Aufhebung der Vollziehung anordnen. Der Antrag wäre schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht zu stellen.

Bad Segeberg, 03.04.2013
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister

gez.
Hartmut Gieske


Dokumet: Sperrung der Backofenwiese