01.03.2013
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Im Herbst diesen Jahres findet durch den beim Amtsgericht Bad Segeberg zu bildenden Wahlausschuss die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 statt.
Von den Gemeinden sind bis zum 01.08.2013 die Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen, sie sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Jede/r in Bad Segeberg mit Hauptwohnsitz gemeldete, wahlberechtigte Bürger/in ist aufgerufen, entsprechende Vorschläge einzureichen oder sich selbst um dieses Amt zu bemühen.
Die Vorschläge sind bis zum 15.05.2013 bei der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg -örtliche Ordnungsbehörde- einzureichen und müssen Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten.
Über die Aufnahme in die mit 10 Personen besetzte Vorschlagliste entscheidet die Stadtvertretung mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stadtvertreter.
Bad Segeberg, 01.03.2013
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
örtliche Ordnungsbehörde
L.S.
gez.
Dieter Schönfeld