i.S.d § 4 (1) Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Teilnahme an politischen Sitzungen im Bürgersaal der Stadt Bad Segeberg
Das Rathaus ist für Mitglieder und Gäste über den Haupteingang zu betreten und zu verlassen. Mitglieder und Gäste haben sich, unter Beachtung der Abstandsregelungen, über den Treppenaufgang im 1. Stock einzufinden und von dort den Bürgersaal zu betreten. Gäste haben sich auf den gekennzeichneten Plätzen einzufinden. Der Fahrstuhl kann genutzt werden. Eine Desinfektion nach jeder Benutzung erfolgt durch die veranstaltende oder verantwortliche Person.
Bad Segeberg, 23.11.2021
gez. Toni Köppen
Bürgermeister