Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zur Zeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden, es sei denn, den Antragsberechtigten ist die Möglichkeit, eine Ehrenpatenschaft zu beantragen, nicht bekannt gewesen (Begründung erforderlich).
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-, Amts oder Stadtverwaltung oder auf den Internetseiten des Bundespräsidenten.
Der Antrag auf Übernahme der Patenschaft wird von der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung an das Bundesverwaltungsamt versandt. Die Bearbeitung kann in Einzelfällen bis zu 8 Wochen dauern.
Weitere Informationen zur Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten finden Sie auf den Internetseiten „Der Bundespräsident“.