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Rathaus05_2017

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Kurabgabe
[Nr.99139002000000 ]

Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.

Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie sich aufhalten, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben (z. B. Urlaubsaufenthalt oder Tagesgast).

Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.

§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).

Organigramm


Download:

Organigramm der Stadt Bad Segeberg Oktober 2023



Youtube Kanal der Stadt Bad Segeberg