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Rathaus05_2017

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Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen
[Nr.99128002000000 ]

In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).

  • §§ 14 ff. Europawahlordnung (EuWO),
  • §§ 14 ff. Bundeswahlordnung (BWO),
  • §§ 9 ff. Landesverordnung über die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO),
  • §§ 10 ff. Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)

Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.

Zuständig

Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
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Telefon: 04551 964-0
Fax: 04551 964-111
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Organigramm der Stadt Bad Segeberg Oktober 2023



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