WIESBADEN – Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass am 3. September
2017 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 24. September 2017 teilnehmen zu können.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters drei kurze Videos, die die Gewinnung von Wahlhelferinnen und -helfern fördern und diesen einen ersten Überblick über die im Rahmen der Tätigkeit anfallenden Aufgaben vermitteln sollen.
Vorangestellt ist eine Grußbotschaft des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Norbert Lammert, der die essentielle Bedeutung des Wahlhelferamtes für die Demokratie zusätzlich unterstreicht.
Die Videos finden sich an zwei Stellen auf der Internetseite:
1. als aktuelle Meldung auf der Startseite (temporär): https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahl-2017/20170628-wahlhelfer-video.html
2. im Bereich "Informationen für Wahlhelfer" (permanent) - hier sind außerdem viele weitere Informationen zum Thema zu finden: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-wahlhelfer.html
Bundestagswahl 2017: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum barrierefreien Wählen
Bei der Bundestagswahl 2017 können Blinde sowie Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.