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Rathaus05_2017

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
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Öffnungszeiten RATHAUS

Mo - Fr    08:00 - 12:00 Uhr
Do           14:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten STANDESAMT

  • Für Inhaber der Erlaubnis § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GewO (Finanzanlagen) alt:
    Seit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2013 haben die Inhaber von § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GewO (Finanzanlagen) Erlaubnissen sechs Monate Zeit, die neue Erlaubnis nach § 34f GewO zu beantragen und sich registrieren zu lassen. Danach erlischt die § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 GewO- Erlaubnis. Das heißt, die neue § 34f GewO-Erlaubnis muss bis zum 30. Juni 2013 erteilt sein.
    Achtung: Dies gilt nicht für die Erlaubnis als Immobilienmakler und/oder Darlehensvermittler.
    Bei der Beantragung der neuen Erlaubnis erfolgt unter Vorlage der bisherigen  Erlaubnisurkunde keine Prüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse. Der Antragsteller muss aber den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Die IHKs erteilen die Erlaubnis und tragen die Daten in ein öffentliches Register. Innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten, d.h. bis zum 1. Januar 2015 muss der Sachkundenachweis gegenüber der zuständigen Erlaubnisbehörde erbracht werden.
     
  • Für eine Neubeantragung der Erlaubnisse § 34f GewO: keine