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Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg T 04551 964-0 F 04551 964-111 E-Mail schreiben
Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) im Original, wenn eine EG-Typgenehmigung vorliegt, oder ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Erteilung einer Einzelgenehmigung.
Ausländische Fahrzeugpapiere (gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung) und, sofern vorhanden, ausländische Kennzeichen,
Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original),
Nachweis über eine gültige deutsche Hauptuntersuchung,
gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt),
SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung),
Verzollungsnachweis und
sofern nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (zum Beispiel Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV-Nord) oder einem Prüfingenieur (TÜV Nord, DEKRA, GTÜ, KÜS, FSP, TÜV Hanse, TÜV Süd) gem. § 19 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu prüfen.
Bei schwerwiegenden Veränderungen (Änderung der Fahrzeugart oder des Abgas-/Geräuschverhaltens, Gefährdung von Verkehrsteilnehmern) ist das Fahrzeug ausschließlich durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen gem. § 19 Abs. 2 StVZO zu begutachten. Die über die Prüfung / Abnahme ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen.