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Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg T 04551 964-0 F 04551 964-111 E-Mail schreiben
wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zuständigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Die Karteikartenabschrift wird nicht benötigt, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen.
Gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung,
zusätzlich bei Verlust: eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache),
zusätzlich verlangen einige Behörden bei Diebstahl die Vorlage der Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle.