Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Die Gültigkeit beträgt bei internationalen Führerscheinen nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehrvom 24. April 1926: ein Jahr; bei internationalen Führerscheinen nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968: drei Jahre.
Voraussetzungen: