Sofern Sie eine Schule besuchen oder sich in einer Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Fachschule/Berufsschule) befinden, ist grundsätzlich das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in dem Ihre Eltern bzw. der noch lebende Elternteil seinen Wohnsitz hat.
Von diesem Grundsatz gibt es insbesondere folgende Ausnahmen:
dann ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dessen/deren Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
Sofern Sie an einer Hochschule in Schleswig-Holstein studieren, ist das Ausbildungsförderungsamt beim Studentenwerk Schleswig-Holstein für Sie zuständig.