Beistandschaft ist eine Form der gesetzlichen Vertretung, ohne die elterliche Sorge einzuschränken.
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes zur Wahrnehmung folgender Aufgaben:
- Feststellung der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung, gerichtliche Feststellung der Vaterschaft) sowie
- außergerichtliche oder gerichtliche Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Antragsberechtigt ist insbesondere:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern mit gemeinsamer elterliche Sorge der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter.