- Antrag mit Angaben über
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- gegebenenfalls die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
- Nachweise der erforderlichen Sachkunde
Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen.