In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.