Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Navigation
Kontakt
Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg T 04551 964-0 F 04551 964-111 E-Mail schreiben
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
Rinder,
Schweine,
Schafe,
Ziegen,
Pferde und andere Huftiere,
Geflügel,
Hasentiere,
Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.