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Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg T 04551 964-0 F 04551 964-111 E-Mail schreiben
Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.