Ein Fischereischein kann erst nach Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist in aller Regel eine bestandene Fischereischeinprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen.
Seit dem 15. Juli 2013 können, neben Personen mit Hauptwohnung in Schleswig-Holstein, auch Personen mit einem Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (z. B. dänische Staatsbürger) einen schleswig-holsteinischen Fischerereischein erhalten, wenn Sie die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
Von der Ablegung der Fischereischeinprüfung ist befreit:
Der schleswig-holsteinischen Fischereischeinprüfung stehen staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.