Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten im Sinne eines Darlehens der sozialen Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Familien mit mindestens einem Kind und/oder einer schwer behinderten Person können eine Förderung erhalten.
Voraussetzungen:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.