An die Unfallkasse Nord, wenn folgende Personen betroffen sind:
An die Berufsgenossenschaft, bei der Ihr Unternehmen Mitglied ist, wenn es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit handelt. Eine Auflistung aller gewerblicher Berufsgenossenschaften finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
An die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Schleswig-Holstein und Hamburg (LSV SH HH), wenn Personen betroffen sind, die in landwirtschaftlichen Unternehmen tätig sind.
An die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse (HFUK) Nord, wenn Mitglieder einer Feuerwehr betroffen sind.