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Stadt Bad Segeberg
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23795 Bad Segeberg
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14.01.2016

Stadt Bad Segeberg mietet Wohnraum für Asylbewerberinnen und Asylbewerber an!

Die Stadt Bad Segeberg benötigt für die Unterbringung von Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern weiteren Wohnraum

Die Stadt Bad Segeberg benötigt für die Unterbringung von Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerbern weiteren Wohnraum.

Gerne werden 2-Zimmer-Wohnungen angemietet; damit auch die Möglichkeit geschaffen wird, gemeinsames Wohnen für Geschwister oder nahe Verwandte zu ermöglichen.

Eine weitere gute Konstellation ist die Vermietung eines Zimmers im Eigenheim/Wohnung; z.B. wenn die eigenen Kinder das Elternhaus verlassen haben oder wenn Wohnraum nicht mehr unbedingt für private Zwecke benötigt wird. In einigen Fällen ist diese Variante mit guten Ergebnissen bereits umgesetzt worden.

Für die Unterbringung von Familien werden auch 3- bzw. Mehrzimmer-Wohnungen und soweit geeignet auch Einfamilienhäuser dringend gesucht.

Die Stadt ist Hauptmieterin. Mietzahlungen sind langfristig für die Vermieterinnen bzw. Vermieter planbar. Vorzugsweise übernimmt die Stadt renovierte Wohnungen und gibt diese Wohnungen nach Ende der Mietzeit renoviert zurück.

Zimmer bzw. Wohnungen können durchaus auch möbliert angeboten werden, weil ein genereller Einrichtungsbedarf für die Neuankömmlinge besteht.

Die Stadtverwaltung schließt mit Mietvertragsbeginn Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherungen für die Bewohner und Bewohnerinnen der angemieteten Wohnungen ab, so dass die Vermieterinnen bzw. Vermieter auf der sicheren Seite sind.

Möchten Sie Wohnraum vermieten, rufen Sie gern bei der Stadt Bad Segeberg unter der Rufnummer 04551/ 964 – 149 an oder senden Sie ein schriftliches Angebot an die Stadt Bad Segeberg, Bauen und Umwelt, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg.

 


Verantwortlich i.S. des Pressegesetzes: Bürgermeister Dieter Schönfeld, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg