Bad Segeberg. Der Sozialverband Deutschland vergibt gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung das Gütezeichen für Barrierefreiheit. Ausschließlich Einrichtungen, die in besonderer Weise darauf achten, dass auch Menschen mit Behinderung ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, erhalten die begehrte Auszeichnung. Die Vergabe des Gütezeichens ist an strenge Richtlinien gebunden, denn Menschen mit Behinderung müssen sich auf Auszeichnungen verlassen können. So wird bei einer Besichtigung des potentiell barrierefreien Objekts ein standardisierter Fragekatalog abgearbeitet.
Die Prüfungskommission hat das städtische Stadtinfo_Haus WortOrt und die Theodor-Storm-Schule im vergangenem Jahr ausgiebig besichtigt. Bereits hier zeichnete sich ab, dass die beiden Gebäude für eine Auszeichnung in Frage kommen. Doch wie in den meisten Fällen gab es auch bei beiden Objekten noch einige wenige Punkte, die von der Kommission beanstandet wurden. So wurde in den Aufzügen im WortOrt eine Sprachansage installiert und die Schließzeit der Außentür des Fahrstuhls zur Oldesloer Straße verlängert. Analog zum Rathaus wurden taktile Elemente auf den Handläufen und Fußböden angebracht. In der Theodor-Storm-Schule wurde die Fluchttür aus der Mensa mit einem automatischen Türöffner versehen.
Am Mittwoch, den 15.03.2023 um 11 Uhr,
wird im WortOrt, Oldesloer Straße 20
die Verleihung des Gütezeichens stattfinden. Es werden u.a. die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Michaela Pries, Alfred Bornholm, Landesvorsitzender des Sozialverbandes Deutschland, der Kreisvorsitzende Helmut Heins sowie die Ortsverbandsvorsitzende Kirsten Grundmann und Marianne Böttcher (Vorsitzende des Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Bad Segeberg) bei der Verleihung anwesend sein.
Ich würde mich freuen, die Vertreterinnen und Vertreter der Presse zu diesem Termin ebenfalls begrüßen zu dürfen.
Die Auszeichnung für die Theodor-Storm-Schule wird zu einem anderen Zeitpunkt im Sommer erfolgen.
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