Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Richtlinie der Stadt Bad Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen bei einer Kinderbetreuung in der Tagespflege. Die vorstehende Richtlinie wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 19. Juni 2012 beschlossen.
Der vollständige Text der Richtlinie kann im folgenden Link
Richtlinie der Stadt Bad Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen bei einer Kinderbetreuung in der Tagespflegeoder im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus eingesehen werden.
Stadt Bad Segeberg, den 25.06.2012
L.S
Gez. Dieter Schönfeld Bürgermeister