1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2018
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 20.03.2018 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, »Stadt & Politik« »Amtliche Bekanntmachungen«.
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten
und im Sachgebiet 1.2 Kämmerei.
Bad Segeberg, 25.04.2018
Gez. Schönfeld L.S.
Dieter Schönfeld